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Strom

 

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Informationen zu der Strom-Preisbremse

31.01.2023

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Die WEVG wird ihre Kund*innen zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Strom-Preisbremse funktioniert für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten theoretischen Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) begrenzt (Referenzpreis). Der Staat übernimmt die Differenz zum mit dem Energieversorger tariflich vereinbarten Strompreis.

Für den Strom, den Verbraucher*innen über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich mit der WEVG vereinbarten Preis.

Selbstverständlich berücksichtigen wir die Strompreisbremse auch in den monatlichen Abschlagszahlungen unserer Kund*innen. Der Entlastungsbetrag wird anteilig auf die Abschlagszahlungen verteilt, wodurch sich der bisherige monatliche Abschlag verringern wird. Unsere Kund*innen werden von uns individuell schriftlich informiert. Unsere Kund*innen müssen nichts tun. Alle Berechnungen und Abschlagsänderungen erfolgen automatisch.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Strompreisbremse gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der dann aktuelle Vertragspreis.

Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erzielen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kund*innen eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de.

Energiemix und Umweltauswirkungen 2022
Stromkennzeichnung gem. § 42 EnWG

WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG, 18. Oktober 2023

EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2020

Gemäß § 77 Absatz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014, das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 29. August 2016 geändert worden ist, sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die nach § 74 EEG 2014 erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Energiemengen im Jahr 2020 sind nachfolgend dargestellt. Sie entsprechen den Daten, die zum 31. Mai 2021 an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur übermittelt wurden.

Letztverbraucherabsatz 2020: 145.742.683 kWh